1. Die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Praktikumsort beträgt mehr als 3 km bzw. der Weg ist besonders gefährlich. 2. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurden Tarifermäßigungen (Schülermonats-/wochenkarten) in Anspruch genommen.
3. Die Erstattung der Kosten für private Verkehrsmittel erfolgt nur, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht oder zu den Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes nicht nutzbar ist.
4. Die Erstattung von Fahrtkosten zum Betriebspraktikum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.
!!! Max. Erstattungshöchstwert ist die Preisstufe 7 des RMV-Verkehrsverbundes !!!
| Bitte beachten Sie unser Informationsblatt zum Betriebspraktikum |
| Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten anlässlich des Betriebspraktikums |
Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Beginn des Betriebspraktikums eine RMV-Kundenkarte zu beantragen. Mit dieser Kundenkarte erhalten Sie vergünstigte Wochenkarten im Azubi-Tarif, welche die Erstattungsgrundlage bilden.
| Bestellschein Kundenkarte für Schüler und Auszubildende |
![]() | Fahrplanauskünfte können unter www.rmv.de eingeholt werden, gerne können Sie auch direkt mit unserer Mobi-Info Kontakt aufnehmen.
Nürnberger Straße 41 63450 Hanau
Telefon: 06181/9192-192 Telefax: 06181/9192-150 E-Mail: info@kvg-main-kinzig.de Internet: www.kvg-main-kinzig.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr |




