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FRAGEN
Frage:
Wer ist die KVG Main-Kinzig mbH (KVG)?

Antwort: :
Wir sind die lokale Nahverkehrsgesellschaft für den Main-Kinzig-Kreis. Was wir so machen ist unter "Über uns " zu finden
Frage:
Ich habe meinen Rucksack im Bus liegen lassen. Wie bekomme ich ihn wieder ?

Antwort: :
Fundsachen werden bei den Busunternehmen direkt abgegeben und aufbewahrt. Einfach beim
Busunternehmen anrufen und nachfragen. Die Telefonnummern sind unter " Verkehrsunternehmen " zu finden. Wer nicht weiß, welches Busunternehmen gefahren ist, fragt einfach bei uns nach.
Frage:
Bis zu welchem Alter kann ein Kindereinzelfahrschein genutzt werden ?

Antwort:
Kindereinzelfahrscheine dürfen nur bis einschließlich 14 Jahren genutzt werden. Ab 15 Jahren müssen Erwachseneneinzelfahrscheine gekauft werden. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig!!!
Frage:
Kann das Anruf-Sammel-Taxi zum normalen Fahrscheinpreis genutzt werden?

Antwort::
Ja, es gilt der normale RMV-Tarif! Es ist kein zusätzlicher Aufpreis fällig.
Frage:
Reicht eine Kopie meiner Fahrkarte oder muss ich das Original dabei haben ?

Antwort:
Die Fahrkarte ist NUR im Original gültig! Alles andere ist mit Fahren ohne Fahrkarte gleichzusetzen und wird mit dem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet!
Frage:
Wie kann ich den Auszubildendentarif nutzen ?

Antwort:
Für die Nutzung der preisermäßigten Auszubildendenkarte MUSS eine gültige Kundenkarte zwingend vorhanden sein. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig!!!
Frage:
Wo bekomme ich den Antrag für eine Kundenkarte und wo gibt"s Kundenkarten für Azubis?

Antwort:
Die Anträge gibt es am Bahnhof, bei den lokalen Busunternehmen (einfach mal den Busfahrer fragen), bei der KVG und in den Schulsekretariaten. Der schnellste Weg ist über das Schulsekretariat, weil dort der Antrag abgestempelt werden muss. Mit dem Antrag bekommt man bei den Busunternehmen oder der KVG eine Kundenkarte.

Frage:
Was ist die CleverCard?

Antwort:
Mit der CleverCard ist für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende erstmals eine Jahreskarte im Angebot, die in der Struktur den üblichen Jahreskarten gleicht. Die CleverCard kann jeweils zum Ersten eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt dann für 12 aufeinander folgende Monate. Sie kann ab sofort bestellt werden.

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Frage:
Was mache ich, wenn ich meine Jahreskarte verliere?

Antwort:
Übertragbare Jahreskarten werden bei Verlust oder Unbrauchbarkeit nicht erstattet.
Bei persönlichen Jahreskarten wird einmalig eine Ersatzkarte gegen Entrichtung einer Gebühr von 25 € ausgestellt.


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Straßenbauarbeiten im Spessart ab 10. Mai 2010
10. Mai 2010
Obwohl die geplante Straßensperrung der Landesstraße 3199 in der Ortsdurchfahrt von Oberndorf verschoben wird, tritt der geänderte Fahrplan dennoch ab dem geplanten Sperrungstermin, Montag, 10. Mai inkraft.
Umbau Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule
09. April 2010
Sehr geehrte Fahrgäste,

wegen der Umbaumaßnahmen am Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule gibt es notwendige Änderungen bei den Buslinien.
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