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Jahreskarte
Die Übertragbare Jahreskarte für Erwachsene
Wenn Sie ein ganzes Jahr mobil sein wollen, ist das RMV-Jahres-Abonnement für Erwachsene genau das Richtige. Beginnen können Sie zum 1. eines jeden Monats. Sie erhalten 12 einzelne Abonnement-Monatskarten. Diese Fahrkarten sind selbstverständlich übertragbar und es gilt die Mitnahmeregelung. Übertragbar heißt, dass die Fahrkarte jederzeit weitergegeben werden kann, wenn Sie sie selbst nicht benötigen: wann und an wen Sie möchten. Beispielsweise während Ihres Urlaubs, in der Mittagspause...Sie wissen selbst am besten, wem damit eine Freude zu machen ist. Wer die Fahrkarte hat, kann damit fahren. Die Mitnahmeregelung bedeutet, dass wochentags ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein Erwachsener und 3 Kinder bis 14 Jahren kostenlos mitfahren können. So wird der Einkaufsbummel oder der Familienausflug am Wochenende zum preiswerten Fahrvergnügen. Bei der Bezahlung können Sie sich zwischen 10maliger Abbuchung oder Einmalzahlung entscheiden.

Wenn Sie den Betrag auf einmal zahlen, machen Sie noch weitere Schnäppchen: 2% Skonto und jede Preiserhöhung während der Laufzeit Ihres Abos geht spurlos an Ihnen vorüber! Nach einem Jahr erhalten Sie Ihr Folge-Abo, es sei denn der Vertrag wird spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt. Änderungen und Ergänzungen des Abos sind jederzeit möglich, z.B. bei der Fahrtstrecke und den Zuschlagskarten für die 1. Klasse. Wichtig ist auch uns Änderungen bei Name, Anschrift, Bankverbindung usw. mitzuteilen. Wenn Sie es wünschen, informieren wir Sie gerne telefonisch, schriftlich oder per E-Mail über alle Tarifänderungen und sonstige Neuigkeiten rund um das RMV-Jahres-Abo.
Einfach das Antragsformular downloaden, ausfüllen und an die KVG Main-Kinzig mbH (KVG), Barbarossastr. 26 (KWG - Mehrzweckgebäude), 63571 Gelnhausen schicken.
Das Abo wird rechtzeitig per Post verschickt oder es kann während der Geschäftszeiten in unserer ServiceZentrale persönlich abgeholt werden.
Die Persönliche Jahreskarte für Erwachsene (mit Lichtbild)
Die persönliche Jahreskarte bietet nahezu die gleichen Vorteile wie die übertragbare Karte. Der Unterschied wird bei Verlust der Karte deutlich. Monatskarten der übertragbaren Jahreskarte, die verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind, können leider nicht erstattet werden. Die fälligen Monatsbeiträge werden in jedem Fall abgebucht. Für persönliche Jahreskarten, die verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind, wird einmalig eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr (Euro 25,00) ausgestellt.
Fahrplanänderungen Linie MKK-64 wegen Bauarbeiten auf der B 276
06. September 2010
Wegen umfangreicher Straßenbauarbeiten gelten ab Montag, den 06.09.2010 im Bereich der Linie MKK-64 Gelnhausen - Biebergemünd - Flörsbachtal neue Fahrpläne.
Straßenbauarbeiten im Spessart ab 10. Mai 2010
10. Mai 2010
Obwohl die geplante Straßensperrung der Landesstraße 3199 in der Ortsdurchfahrt von Oberndorf verschoben wird, tritt der geänderte Fahrplan dennoch ab dem geplanten Sperrungstermin, Montag, 10. Mai inkraft.
Umbau Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule
09. April 2010
Sehr geehrte Fahrgäste,

wegen der Umbaumaßnahmen am Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule gibt es notwendige Änderungen bei den Buslinien.
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