Häufig gestellte Fragen zum Thema Schülerbeförderung
Wie wird die Fahrtkostenerstattung beantragt?
Den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten erhalten die Schüler im Sekretariat der besuchten Schule oder als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken am PC. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben. Die Schule prüft die Angaben, bestätigt den Schulbesuch und sendet den Antrag an das Sachgebiet Schülerbeförderung. Das Sachgebiet Schülerbeförderung bearbeitet den Antrag und sendet einen positiven oder negativen Bescheid an den Antragsteller.
Wie erfolgt die Fahrtkostenerstattung?
Mit dem zugegangen Bescheid ist über den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten lediglich dem Grunde nach entschieden worden. Die Beförderungskosten werden nicht automatisch gezahlt. Dazu ist der Erstattungsantrag auszufüllen. Einen solchen gibt es wiederum in der Schule oder ebenfalls als PDF-Datei zum Ausfüllen am PC.
Welche Kosten werden erstattet?
Im Regelfall der günstigste Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung eines bestimmten Verkehrsmittels.
Wann und wie viel wird erstattet?
Die nachgewiesenen notwendigen Beförderungskosten werden auf Antrag (Erstattungsantrag) jeweils rückwirkend halbjährlich nach Beendigung eines Schulhalbjahres erstattet. Der Antrag ist über die besuchte Schule einzureichen. Es werden nur Kosten für die günstigste Verbindung zwischen Wohnung und Schule und damit Einzel-, Wochen- und Monatskarten, die unter Berücksichtigung der Ferienzeiten bzw. unterrichtsfreien Tagen, erforderlich sind, erstattet. Die Fahrkarten sind, geordnet und aufgeklebt, dem Antrag beizufügen.
Bis zu welchem Termin muss der Antrag spätestens gestellt worden sein? (Frist)
Fahrtkosten für ein Schuljahr werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet. Beispiel: Für das Schuljahr 2006/2007 (August 2006 bis Juni 2007) ist der Stichtag (Eingang in der Schule oder beim Sachgebiet Schülerbeförderung) der 31.12.2007.
Alle Anträge für das Schuljahr 2006/2007 die nach diesem Tag abgegeben werden, verfallen (gesetzlicher Fristablauf)!
Muss ich Änderungen (Schul-, Schulform- oder Wohnungswechsel) mitteilen?
Die Entscheidung über die Gewährung von Schülerbeförderungskosten erfolgt aufgrund der im Grundsatzantrag gemachten Angaben. Bei Änderungen (Schul-, Schulform- oder Wohnungswechsel) muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Warum bekomme ich nur in Ausnahmefällen PKW-Kosten erstattet?
Sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können, entfällt aus wirtschaftlichen Gründen bei Nutzung des PKW jeder Anspruch auf Kostenerstattung. Es entfällt auch der Anspruch auf Erstattung der fiktiv bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandener Fahrtkosten.
Online-Formulare
Beide o.g. Formulare stehen als PDF-Dateien zum Download unter "Formulare" zur Verfügung. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Abgegeben werden die Formulare im Sekretariat der besuchten Schule.
Welche Fahrscheinkombinationen werden für das Schuljahr 2007/2008 empfohlen?
Die vorgeschlagenen Fahrscheinkombinationen finden Sie als PDF-Datei für die Schulen des Main-Kinzig-Kreises, Wetteraukreises, der Stadt Frankfurt und der Stadt Hanau unter "Fahrscheinkombi".



