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Häufig gestellte Fragen zum Thema Schülerbeförderung
Was sind die Vorteile der CleverCard?
Die CleverCard ist seit dem 1. August 2007 erhältlich und löst die bisherige Schülerjahreskarte in den Ausprägungen XL und XXL sowie die Schulzeitkarte ab. In den hessischen Ferien können die Schüler/innen außerdem mit der CleverCard das gesamte RMV-Gebiet von Marburg nach Darmstadt und von Wiesbaden nach Fulda durchfahren. Wer die CleverCard acht Mal bezahlt, kann sie 12 Monate nutzen. Wer den Betrag auf einmal abbuchen lässt, kann noch mal 2% Skonto sparen.
Bis zu welchem Alter kann ein Kindereinzelfahrschein genutzt werden?
Kindereinzelfahrscheine dürfen nur bis einschließlich 14 Jahren genutzt werden. Ab 15 Jahren müssen Erwachseneneinzelfahrscheine gekauft werden. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig!
Wie kann ich den Auszubildendentarif nutzen?
Die Monatskarte zum Ausbildungstarif gilt unter anderem für Schüler, Auszubildende, Studierende, Gastschüler/ Austauschschüler und unter bestimmten Bedingungen auch für Praktikanten.

Sie gilt für Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Ausbildungsort. Für die Nutzung der preisermäßigten Auszubildendenkarte muss eine gültige Kundenkarte zwingend vorhanden sein. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig! Zum Erwerb muss ein von der Ausbildungsstätte ausgefüllter RMV-Bestellschein für die Kundenkarte vorgelegt werden. Bis einschließlich 14 Jahre genügt ein amtlicher Altersnachweis.
Wann brauche ich einen Berufsschul-Ausweis?

Wenn der Berufsschul-Ort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs liegt oder wenn zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, kann zum Berufsschul-Besuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.

Der Berufsschul-Ausweis ist bei den Verkehrsunternehmen zu erhalten.

Reicht eine Kopie meiner Fahrkarte oder muss ich das Original dabei haben?
Die Fahrkarte ist NUR im Original gültig! Alles andere ist mit Fahren ohne Fahrkarte gleichzusetzen und wird mit dem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet!
Was mache ich, wenn ich meine Jahreskarte verliere?

Bitte beachten Sie: Die CleverCard besteht aus einer Kundenkarte, auf der die Daten der Schüler/in vermerkt sind und den Wertmarken. Es ist lediglich die Kundenkarte mit der jeweils gültigen Wertmarke mitzuführen. Laut den Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes besteht bei Verlust der Wertmarken kein Rechtsanspruch auf Ersatz.

Beim Verlust der Kundenkarte mit der momentan gültigen Wertmarke wenden Sie sich bitte mit den restlichen Wertmarken an das Unternehmen, welches die CleverCard ausgestellt hat. Dort wird Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte ausgestellt. Bei komplettem Verlust aller Wertmarken müssen Sie den Ersatz in voller Höhe selbst finanzieren.
Wir bitten Sie daher um eine sehr sorgfältige Aufbewahrung der Wertmarken und empfehlen Ihnen Ihrem Kind immer nur die Wertmarke für den jeweils aktuellen Zeitraum mitzugeben.

Gilt meine Fahrkarte für alle eingebundenen ÖPNV-Verkehrsmittel im RMV-Tarifgebiet?
Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes grundsätzlich ja! Die Fahrkarte, die bei ihrem örtlichen Busunternehmen erworben wurde, darf auch auf anderen Verkehrsmitteln genutzt werden.

Beispiel: Erwerb eines Fahrscheins in Nidderau auf dem Stadtbus. Umstieg am Bahnhof Nidderau auf den Zug nach Hanau. Umstieg in Hanau Hauptbahnhof auf den Stadtbus Hanau. Alle Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel dürfen bei korrekter Ausstellung ohne erneuten Kauf eines Fahrscheins genutzt werden!
Fahrplanänderungen Linie MKK-64 wegen Bauarbeiten auf der B 276
06. September 2010
Wegen umfangreicher Straßenbauarbeiten gelten ab Montag, den 06.09.2010 im Bereich der Linie MKK-64 Gelnhausen - Biebergemünd - Flörsbachtal neue Fahrpläne.
Straßenbauarbeiten im Spessart ab 10. Mai 2010
10. Mai 2010
Obwohl die geplante Straßensperrung der Landesstraße 3199 in der Ortsdurchfahrt von Oberndorf verschoben wird, tritt der geänderte Fahrplan dennoch ab dem geplanten Sperrungstermin, Montag, 10. Mai inkraft.
Umbau Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule
09. April 2010
Sehr geehrte Fahrgäste,

wegen der Umbaumaßnahmen am Busbahnhof Käthe-Kollwitz-Schule gibt es notwendige Änderungen bei den Buslinien.
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