Sie gilt für Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Ausbildungsort. Für die Nutzung der preisermäßigten Auszubildendenkarte muss eine gültige Kundenkarte zwingend vorhanden sein. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig! Zum Erwerb muss ein von der Ausbildungsstätte ausgefüllter RMV-Bestellschein für die Kundenkarte vorgelegt werden. Bis einschließlich 14 Jahre genügt ein amtlicher Altersnachweis.
Wenn der Berufsschul-Ort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs liegt oder wenn zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, kann zum Berufsschul-Besuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.
Der Berufsschul-Ausweis ist bei den Verkehrsunternehmen zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Die CleverCard besteht aus einer Kundenkarte, auf der die Daten der Schüler/in vermerkt sind und den Wertmarken. Es ist lediglich die Kundenkarte mit der jeweils gültigen Wertmarke mitzuführen. Laut den Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes besteht bei Verlust der Wertmarken kein Rechtsanspruch auf Ersatz.
Beim Verlust der Kundenkarte mit der momentan gültigen Wertmarke wenden Sie sich bitte mit den restlichen Wertmarken an das Unternehmen, welches die CleverCard ausgestellt hat. Dort wird Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte ausgestellt. Bei komplettem Verlust aller Wertmarken müssen Sie den Ersatz in voller Höhe selbst finanzieren.
Wir bitten Sie daher um eine sehr sorgfältige Aufbewahrung der Wertmarken und empfehlen Ihnen Ihrem Kind immer nur die Wertmarke für den jeweils aktuellen Zeitraum mitzugeben.
Beispiel: Erwerb eines Fahrscheins in Nidderau auf dem Stadtbus. Umstieg am Bahnhof Nidderau auf den Zug nach Hanau. Umstieg in Hanau Hauptbahnhof auf den Stadtbus Hanau. Alle Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel dürfen bei korrekter Ausstellung ohne erneuten Kauf eines Fahrscheins genutzt werden!



