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Häufig gestellte Fragen zum Thema Schülerbeförderung
Warum gibt es zu Schuljahresbeginn häufig Kapazitätsprobleme?
Um Kapazitätsprobleme zu Schuljahresbeginn zu vermeiden, ist ein guter Informationsfluss zwischen den Schulen, der Kreisverkehrsgesellschaft und der Schülerbeförderung sowie den Unternehmen notwendig. Wichtigstes Kriterium sind die "Fahrschülerzahlen" die für die Planung benötigt werden. Hier kann es zu Problemen kommen, wenn sich Schülerinnen und Schüler an mehreren weiterführenden Schulen gleichzeitig oder an den Schulen verspätet anmelden.

Aus diesem Grund findet in regelmäßigen Abständen ein Informationsaustausch zwischen den Beteiligten (Kreisverkehrsgesellschaft, Schülerbeförderung, Vertretern der Schulen, Elternbeiräten usw.) statt, um Probleme, kurzfristig auftretende Änderungen (wie z. B. bewegliche Ferientage), und Wünsche in der Schülerbeförderung rechtzeitig erörtern und abstimmen zu können.
Wann ist der Ausschluss eines Schülers aus der Busbeförderung erlaubt?
Warum gibt es zu Schuljahresbeginn häufig Kapazitätsprobleme?
Um Kapazitätsprobleme zu Schuljahresbeginn zu vermeiden, ist ein guter Informationsfluss zwischen den Schulen, der Kreisverkehrsgesellschaft und der Schülerbeförderung sowie den Unternehmen notwendig. Wichtigstes Kriterium sind die "Fahrschülerzahlen" die für die Planung benötigt werden. Hier kann es zu Problemen kommen, wenn sich Schülerinnen und Schüler an mehreren weiterführenden Schulen gleichzeitig oder an den Schulen verspätet anmelden.

Aus diesem Grund findet in regelmäßigen Abständen ein Informationsaustausch zwischen den Beteiligten (Kreisverkehrsgesellschaft, Schülerbeförderung, Vertretern der Schulen, Elternbeiräten usw.) statt, um Probleme, kurzfristig auftretende Änderungen (wie z. B. bewegliche Ferientage), und Wünsche in der Schülerbeförderung rechtzeitig erörtern und abstimmen zu können.

Wann ist der Ausschluss eines Schülers aus der Busbeförderung erlaubt?
Im Einzelfall ist die/der Busfahrer/in befugt, Schüler nach vergeblicher Ermahnung von der Beförderung auszuschließen, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Sicherheit und Ordnung während der Fahrt aufrechtzuerhalten. Dies darf nur an Haltestellen und dann geschehen, wenn eine Gefährdung der Schüler nicht zu erwarten ist. Bei Schülern von Grundschulen sollte grundsätzlich von solchen Maßnahmen abgesehen werden.

Beispiele für Verhaltensfälle, die zum Beförderungsausschluss berechtigen, sind:

- Erhebliche Gefährdung oder Belästigung des Fahrers und der mitfahrenden Schüler,
- Beschädigung des Fahrzeuges,
- Eigenmächtiges Öffnen der Türen während der Fahrt
- Aus dem Fahrzeug werden Gegenstände geworfen oder herausgehalten.

Die Vorfälle müssen umgehend der Schule gemeldet werden.
Gelten für die zur Schülerbeförderung eingesetzten Kraftomnibusse und Kleinbusse spezielle Anforderungen?
Ja, hier gilt der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden. In der Anlage enthalten ist zudem das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern.
In dem Anforderungskatalog werden neben den Allgemeinen Teil, die Technischen Anforderungen und die Ausstattung der Kraftfahrzeuge, der Betrieb der Kraftfahrzeuge sowie die Überprüfung und Kontrollen geregelt.
Wann ist ein Bus überfüllt?
In Schulbussen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie dies im Fahrzeugschein ausgewiesen ist. Die Personenzahl umfasst sowohl Sitz- als auch Stehplätze. Die nicht als Stehfläche erlaubten Plätze müssen als solche ausgewiesen sein. Hierzu zählen z. B. die Trittstufen der Ein- und Ausstiege. Die zugelassene Fahrgastanzahl kann jeder Fahrgast an einem Schild ablesen, welches im Fahrzeug vorne beim Fahrer angebracht ist.

Ein Gelenkbus mit 18 Meter Länge und ca. 60 Sitzplätzen weist eine Zulassung für bis zu 145 Personen aus.
Diese werden dann von Eltern und Schülern als überfüllt empfunden. Man muss jedoch bedenken, dass die Busse in der Regel nicht für den gesamten Fahrtweg, sondern nur für einen Teilabschnitt mit dieser Personenanzahl besetzt sind.
Die gewünschte Sitzplatzgarantie ist von den Kommunen leider nicht finanzierbar. Alle Busse im Linienverkehr, bei denen auch die Stehplätze in Anspruch genommen werden, dürfen maximal 60 km/h fahren.

Ich habe etwas im Bus vergessen. Wo kann ich nach Fundsachen fragen?
Fundsachen werden bei den Busunternehmen direkt abgegeben und aufbewahrt. Einfach beim Busunternehmen anrufen und nachfragen. Die Telefonnummern sind unter "Verkehrsunternehmen" zu finden. Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie nicht wissen, um welches Busunternehmen es sich in Ihrem Fall handelt.
Vollsperrung des Bahnübergangs in Gelnhausen-Hailer
24. Januar 2012
In der Zeit vom 23.01.2012 bis 03.02.2012 wird der Bahnübergang Neuer Weg K904 in Gelnhausen-Hailer voll gesperrt.
Ausbau K 860
12. Januar 2012
Auf der K 860 werden die Bauarbeiten
(2. Bauabschnitt) fortgesetzt.
Neues vom Familienbus Erlensee
09. Dezember 2011
Bedienung auch an Samstagen und neue Haltestelle „Hallenbad“ sowie auf Wunsch Anfahrt des Nettomarktes
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