Neuaufstellung des Nahverkehrsplans für den Main-Kinzig-Kreis
Der Nahverkehrsplan ist das wichtigste Planungsinstrument für den Öffentlichen Personennahverkehr auf lokaler Ebene. Er analysiert das derzeitige lokale ÖPNV-Angebot und definiert Zielvorgaben sowie Qualitäts- und Umweltstandards für die zukünftige Entwicklung der verschiedenen Bedienformen und Mobilitätskonzepte. Dabei gilt es, die sowohl strukturräumlichen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen mit einzubeziehen. Zu den letztgenannten gehören das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen regelt, sowie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Daneben gilt es auch, das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) zu berücksichtigen. Darin geregelt sind die für Deutschland festgelegten Mindestbeschaffungsquoten für Busse mit sauberen und emissionsfreien Antrieben.
Des Weiteren werden im Nahverkehrsplan Mindestanforderungen für die Bedienzeiten, Anschlussbeziehungen, die Ausprägung der Feinerschließung sowie Ausrüstungsstandards der Fahrzeuge sowie Kriterien für die Schülerbeförderung definiert.
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